AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arena Direkt GmbH


Präambel
Die Arena Direkt GmbH ist ein Fullservice-Dienstleister im Bereich des Online-Marketings. Das Leistungsspektrum reicht von der Werbemittelerstellung über die Planung und Durchführung von E-Mail-Kampagnen bis zur Leadgenerierung.

Anwendungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die zwischen der Arena Direkt GmbH nachfolgend Arena) und ihren Kunden ausschließlich geltenden Bedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn Arena der Einbeziehung ausdrücklich und in Textform zustimmt.

Begriffsbestimmungen
Maßgeblich für die Auslegung der in unseren Verträgen, Geschäftsbedingungen oder vertragsbezogenen Erklärungen enthaltenen branchenspezifischen Begriffen oder Abkürzungen, deren Bedeutung oder Inhalt nicht ohne nähere Definition aus sich heraus verständlich sind, ist zunächst allein das Glossar in der Anlage A zu diesen Geschäftsbedingungen. Sollte sich auch aus diesem Glossar keine eindeutige Auslegung ergeben, richtet sich die Auslegung nach den allgemeinen Regeln.

Hauptleistungspflichten
Der Vertragszweck und die wechselseitigen Vertragspflichten ergeben sich aus den von Arena versendeten Aufträgen und Auftragsbestätigungen sowie den diese allgemeinen Vertragsbedingungen ergänzenden Leistungsbeschreibungen für die unterschiedlichen Geschäftsmodelle (Anlage B).

Der Vertragsschluss erfolgt durch Angebot und Annahme. Die auf einen Vertragsabschluss gerichteten Erklärungen von Arena bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB).

Die Annahme eines von Arena unterbreiteten Angebotes erfolgt durch Unterzeichnung und Rückübermittlung eines entsprechenden Auftragsformulares in Textform. Die Annahme eines verbindlichen Angebotes des Kunden erfolgt durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung in Textform.

Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß angedienten Leistungen anzunehmen und das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

Die Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von Arena. Ist ein konkretes Fälligkeitsdatum weder vereinbart noch in der Rechnung angegeben, gilt eine Zahlungsfrist von zwei Wochen ab dem Datum der Rechnung.

Nebenleistungspflichten
Die Parteien sind einander zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Dies beinhaltet insbesondere die Verpflichtung, dem Vertragspartner – soweit möglich und zumutbar – diejenigen Rechte einzuräumen, die dieser zur Durchführung des Vertrages und zur Erreichung der dem Vertrag erkennbar zugrunde liegenden Zwecke benötigt. Das gleiche gilt für eventuell erforderliche Mitwirkungshandlungen, wie insbesondere die unverzügliche Information über Beschwerden, Widerrufserklärungen oder sonstige möglicherweise relevante Erklärungen seitens der Adressaten von Werbung oder Dritter.

Im Falle der Lieferung von Daten räumt Arena – soweit nicht anders vereinbart – dem Kunden das Recht ein, die betreffenden Daten zu speichern und zur werblichen Ansprache mittels Post oder E-Mail zu nutzen. Die Nutzung zur werblichen Ansprache per Telefon oder SMS bedarf in jedem Fall einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen, soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nebst Anhängen A und B, den von Arena übermittelten Auftragsbestätigungen der sonstigen individualvertraglichen Regelungen nicht etwas anderes ergibt.

Im Falle der Lieferung personenbezogener Daten gewährleistet Arena, dass die angegebene eMail-Adresse auch tatsächlich Demjenigen zuzuordnen ist, der die elektronische Einwilligung erklärt hat. Da im Übrigen versehentliche oder vorsätzliche Falschangaben des Nutzers nicht gänzlich auszuschließen sind, übernimmt Arena keinerlei Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der weiteren Nutzerdaten.

Vertragswidrige Datennutzung
Dem Kunden ist es bei Meidung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von mindestens zehntausend Euro untersagt, die gelieferten Daten ohne ausdrückliche Genehmigung von Arena an Dritte weiterzugeben oder sonst in vertragswidriger Weise zu nutzen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Höhe der Vertragsstrafe von Arena nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Angemessenheit der Strafe kann im Streitfall vom Landgericht Nürnberg-Fürth überprüft werden.

Laufzeit, Kündigung
Verträge über dauerhafte oder wiederkehrende Leistungspflichten werden – sofern nicht anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen mit einer Frist von zwei Wochen wechselseitig kündbar. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Der Vorrang abweichender Individualabreden bleibt hiervon unberührt.

2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Arena und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines Auslandbezuges die Anwendung einer ausländischen Rechtsnorm möglich oder nahliegend wäre. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist in jedem Fall ausgeschlossen.

3. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach dem Vertragsschluss ins Ausland verzieht oder der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Nürnberg. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde Kaufmann ist. In diesem Fall bleiben wir jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vertragsabreden unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Ist der Kunde Unternehmer, so wird die unwirksame Bestimmung von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Anlage A – Glossar


 

Lead
Ein “Lead” ist ein eindeutiger Datensatz mit personenbezogenen Daten potentieller Kunden. Ein Lead enthält mindestens den Namen und die Anschrift, eMail-Adresse oder Telefonnummer.

Leadgenerierung
“Leadgenerierung” bezeichnet ein Verfahren zur Gewinnung neuer Kundendatensätze (Leads). Sie erfolgt typischerweise durch die Veranstaltung von Gewinnspielen, Umfragen oder ähnlichen Aktionen, bei denen der Kunde seine Daten angibt und in die Nutzung zu Werbezwecken einwilligt.

Permission
“Permission” ist die Einwilligung des Nutzers in die Erhebung, Speicherung und Nutzung (ggf. auch Weitergabe) seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken.

Opt-in
“Opt-In” bezeichnet die aktive Erklärung einer Werbeeinwilligung im Gegensatz zum sog. “Opt-Out”, bei dem der werblichen Nutzung personenbezogener Daten, die primär zu einem anderen Zweck erhoben wurden, widersprochen werden muss.

Double-Opt-In
“Double-Opt-In” ist ein Anmeldeverfahren, bei dem die Aktivierung eines Datensatzes erst erfolgt, nachdem der Nutzer seine Anmeldung durch das Anklicken Bestätigungslinks erfolgt, der dem Nutzer per E-Mail an die angegebene Adresse übermittelt wird.

Confirmed-Opt-In
Das “Confirmed-Opt-In”-Verfahren ist im Gegensatz zum “Double-Opt-In” eine stark vereinfachte Version zur Verifikation der Nutzeranmeldung, bei dem mittels einer Bestätigungs-E-Mail lediglich überprüft wird, ob die angegebene E-Mail-Adresse überhaupt existiert. Der Nutzer muss seine Anmeldung nicht ausdrücklich bestätigen, sondern er wird nur auf die Möglichkeit des Widerrufs seiner Erklärung hingewiesen.

CPO
CPO (=Cost per Order [engl.]) bezeichnet ein erfolgsbasiertes Abrechnungsmodell einer Kampagne anhand der tatsächlich vermittelten Verkäufe.

TKP Der TKP (=Tausender-Kontakt-Preis) ist der Geldbetrag, den man zahlt, um 1.000 Kontakte mit einer Werbebotschaft zu erreichen.

Standalone
Eine “Standalone”-Kampagne ist eine E-Mail-Werbung, die an einen bestehenden Verteiler im Auftrag des Kunden versandt wird.

Co-Sponsoring
Beim Co-Sponsoring werden in einem Leadgenerierungsprojekt neben dem Veranstalter auch weitere Sponsoren gelistet. Diese erwerben ebenfalls passend zur Selektion (z.B: Alter, Geschlecht, PLZ) ein Nutzungsrecht an den generierten Daten.

Co-Registrierung
Die Co-Registrierung (kurz: “Co-Reg”) ist eine ist eine Maßnahme zur Leadgenerierung, bei der das Angebot des Kunden direkt in den Registrierungsprozess der Leadgewinnung eingebunden und durch eine separate (Werbe-)Einwilligung vom Kunden ausgewählt und genutzt werden kann.

permission based
Der Begriff “permission based” bezeichnet den Versand von Werbung mit vorheriger Einwilligung des Adressaten.

Multipart
Die “Multipart” E-Mail ist eine Kombination aus Text- und HTML Mail. Die HTML Mail wird dazu als Attachement an die Text-Mail mit spezieller Codierung (Mimetype: text/html) angehängt. Ist ein E-Mail Client in der Lage, HTML-Mails darzustellen, wird das HTML-Attachement geöffnet, ansonsten wird die reine Text-Mail dargestellt.

CPL
CPL (=Cost per Lead [engl.]) bezeichnet ein erfolgsbasiertes Abrechnungsmodell einer Kampagne anhand der tatsächlich vermittelten Kontakte.

 

Anlage B – Leistungsbeschreibungen


 

Leadgenerierung
Die Datenerhebung erfolgt jeweils im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Gewinnspielen oder durch vergleichbare Aktionen (Umfragen etc.) nach den einschlägigen Vorschriften des BDSG und des TMG. Für die Leadgenerierung stehen zwei Varianten zur Verfügung:

1. Co-Sponsoring
Beim Co-Sponsoring wird der Kunde bei der jeweiligen Kampagne ausdrücklich als Sponsor gelistet (Name, Anschrift, ggf. Logo). Im Zuge der elektronischen Anmeldung zur Teilnahme an der jeweiligen Aktion willigt der Nutzer mittels Aktivierung einer entsprechenden Checkbox ein, dass seine personenbezogenen Daten auch an die Sponsoren weitergegeben und von diesen zur werblichen Ansprache verwendet werden.

2. Co-Registrierung
Bei der Co-Registrierung wird das Angebot des Kunden unmittelbar in den Registrierungsprozess eingebunden und der Nutzer erhält dann die Möglichkeit das betreffende Angebot durch die Abgabe einer separaten (Werbe-)Einwilligung auszuwählen bzw. zu nutzen.

Die Freigabe der Datensätze erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – jeweils erst dann, wenn der Nutzer die Anmeldung durch Aktivierung eines an die angegebene E-Mail-Adresse übermittelten Aktivierungslinks bestätigt (Double-Opt-In).

Standalone
Die Arena Direkt GmbH verfügt über einen umfassenden Verteiler mit DOI-Adressen (permission based) mit verschiedenen Selektionsmerkmalen. Beim Standalone-Versand versendet Arena Werbung im Auftrag des Kunden an die vereinbarte Zahl von Empfängern, die die vereinbarten Selektionskriterien erfüllen.

Soweit nicht anders vereinbart, werden die entsprechenden Werbemittel vom Kunden als fertiges “mulitpart”-Template spätestens drei Werktage vor dem vereinbarten Versandtermin zur Verfügung gestellt. Für den Inhalt und die Gestaltung der Werbemittel ist der Kunde allein verantwortlich. Der Kunde garantiert, dass der Inhalt der zu versendenden Werbemittel weder Rechte Dritter noch die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland oder Herkunftsländer der Adressaten verletzt.